Arbeitsfeld
Altlasten
Im Bereich des nachsorgenden Umweltschutzes bietet das Umweltbüro Lippe sämtliche Leistungen an, die aus den gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) hervorgehen. Wir betreuen Altlasten-Projekte sowohl in der Phase der Ersterkundung als auch in der Gefährdungsabschätzung. Auch eine umfassende Sanierungsuntersuchung und die sich anschließende Sanierungsplanung und gutachterliche Begleitung einer Sanierung sind in unserem Leistungsspektrum enthalten. Hierbei erfolgt die Projektbearbeitung in enger Abstimmung mit unseren Auftraggebern und weiteren Projektbeteiligten.
Die für eine umfassende Altlastenuntersuchung notwendigen Untersuchungen, führen wir selbst durch oder arbeiten mit kompetenten Partnern zusammen. Chemische Analysen lassen wir durch ausgewählte und akkreditierte Labore erstellen. Bei umfangreicheren Bohrarbeiten werden wir zudem von fachkundigen Bohrfirmen unterstützt.
Die zuständige Behörde kann nach § 13 Absatz 2 verlangen, dass sowohl die Sanierungsuntersuchung als auch der Sanierungsplan von einem Sachverständigen nach § 18 BBodSchG erstellt wird. Durch die Sachverständigenzulassung von Andreas Lampe erfüllen wir diese Anforderung.
Unsere Leistungen
Im Rahmen der Orientierenden Untersuchung ist zu überprüfen, ob ein hinreichender Verdacht für das Vorliegen einer Altlast oder einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Hierzu werden entsprechend der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Untersuchungen durchgeführt und die Ergebnisse in Bezug auf Überschreitungen der Prüf- und Maßnahmenwerte ausgewertet.
Nachdem in der Orientierenden Untersuchung der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast bestätigt wurde, ist als nächster Schritt eine abschließende Gefährdungsabschätzung durchzuführen. Hierbei soll eine Aussage über die Menge und die räumliche Verteilung der Schadstoffe getroffen werden, aber auch über deren Ausbreitungspotenzial (mobile oder mobilisierbare Anteile) sowie der Ausbreitungsmöglichkeiten im Boden, in Gewässern und in der Luft. Weiterhin ist die Möglichkeit der Aufnahme der Schadstoffe durch Menschen, Tiere und Pflanzen zu beurteilen.
Gerade für die Bewertung des Ausbreitungspotenzials und der Ausbreitungsmöglichkeiten ist fachgutachterliche Expertise gefragt, welche in unserem Team über viele Jahre anhand einer Vielzahl von Projekten gewachsen ist.
Bei einer vorliegenden schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sind die Stoffeinträge in das Grundwasser zu beurteilen. Hierzu ist gem. § 13 Absatz 5 eine Sickerwasserprognose zu erstellen. Diese ermöglicht eine Prognose der Stoffkonzentration am Ort der Beurteilung (Übergang von der wasserungesättigten in die wassergesättigte Bodenzone) und somit einen Vergleich mit den in der BBodschV angegebenen Prüfwerten. Die Sickerwasserprognose wird mit dem Programm ALTEX-1D erstellt und die Ergebnisse im Anschluss fachgutachterlich validiert.
Wird bei einer Detailuntersuchung nicht nur die Prüfwerte, sondern auch die Maßnahmenwerte überschritten, sind, wie der Begriff schon andeutet, ggf. weitere Maßnahmen erforderlich. Ergibt sich hieraus eine Sanierungserfordernis, ist anhand einer Sanierungsuntersuchung ein Sanierungsziel zu ermitteln und zu beleuchten, mit welchen Maßnahmen eine Sanierung nach den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes erreicht werden kann. Es ist zudem zu ermitteln, inwieweit nach der Sanierung Veränderungen des Bodens verbleiben und welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen mit den einzelnen Sanierungsvarianten einhergehen.
In einem Sanierungsplan werden alle bisherigen Ergebnisse aus der Gefährdungsabschätzung und der Sanierungsuntersuchung zusammengefasst. Zudem wird das Sanierungsziel mit den zum Erreichen erforderlichen Maßnahmen und der hierfür angedachten zeitlichen Planung dargestellt. Die zuständige Behörde ist nach § 13 Absatz 1 BBodSchG dazu ermächtigt die Vorlage eines Sanierungsplans zu verlangen, wenn ein abgestimmtes Vorgehen der Beteiligten notwendig ist oder wenn von der Altlast schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen.
Bei einer Sanierung ist in den meisten Fällen vor allem bei öffentlichen Auftraggebern vorab eine Ausschreibung der Leistungen erforderlich. Hierzu erstellen wir Ihnen gerne die notwendigen Ausschreibungsunterlagen wie die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis nebst den erforderlichen Plan- und Antragsunterlagen. Auch die weiteren Schritte wie die Prüfung der Angebote und die Erstellung eines Preisspiegels bieten wir mit an.
Die Errichtung der Sanierungsanlage sowie die anschließende Inbetriebnahme, aber auch die Begleitung anderer Sanierungsvarianten sind weitere Schritte, bei denen wir kompetent zur Seite stehen. Die Betreuung der fortlaufenden Sanierung sowie das ggf. durchzuführende Grundwassermonitoring gehören ebenfalls zu unseren Leistungen.
Ihre Ansprechpartner
für diesen Bereich
Andreas Lampe
Von der IHK Lippe zu Detmold öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sanierung (Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiet 5)
T. 05231.30821-12
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