AZB und UzB

Auf der Ebene der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz LABO wird bereits über Rückführungspflichten und die Erstellung von Unterlagen zur Betriebseinstellung (UzB) für entsprechende BImSchG-Anlagen diskutiert, während gerade auf viele mittelständische Unternehmen erst jetzt die Erstellung erster Ausgangszustandsberichte (AZB) für ihre Anlagen zukommt.

In den letzten 5 Jahren haben wir eine Vielzahl an Ausgangszustandsberichten für sehr unterschiedliche Branchen bearbeitet. Dies reicht von metallverarbeitenden Betrieben bis hin zu Lebens- und Futtermittel herstellenden Betrieben. Die Erfahrung zeigt, dass in kleineren Unternehmen gerade die Identifikation der „relevanten gefährlichen Stoffe“ externer Unterstützung bedarf.

Die Mehrzahl der von uns bearbeiteten Ausgangszustandsberichte liegt in Ostwestfalen-Lippe. Hier können wir durch unsere sehr guten, langjährig aufgebauten regionalen Kenntnisse und Kontakte eine besonders effektive und zielgerichtete Bearbeitung sicherstellen. Dies zahlt sich insbesondere im Bereich der Beurteilung der hydrogeologisch-wasserwirtschaftlichen Verhältnisse an den Anlagenstandorten aus.

Regionale Erfahrung und Kenntnisse sowie gute Behördenkontakte ermöglichen es uns dabei, gemeinsam mit allen Beteiligten auch die Fragestellungen zu lösen, die sich beim Antreffen von „Altlasten“ während der Untersuchungen im Rahmen der Erstellung der Ausgangszustandsberichte ergeben.

Auch wenn sich alle Beteiligten um möglichst pragmatische Lösungen bemühen und analytische Methoden weiterentwickelt werden, bleibt die (halb-) quantitative Analytik bei vielen „exotischeren“ Stoffen eine Achillesferse bei der Erstellung von Ausgangszustandsberichten. Ob tatsächlich bei Einstellung des Betriebes von Anlagen auf Grundlage der heute erstellten Ausgangszustandsberichte ein belastbarer quantitativer Vergleich mit einem „Endzustand“ möglich sein wird, kann dabei erst die Zukunft zeigen.

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