Arbeitsfeld
Immissionsschutz
Der geplante Neubau einer Anlage oder die wesentliche Änderung einer Bestandsanlage (Altanlage), die in der 4. BImSchV aufgeführt und mit einem „E“ gekennzeichnet ist, verpflichtet den Betreiber unter gewissen Umständen zur Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand
Unsere Leistungen
Ausgangszustandsberichte sind gemäß der EU-Industrieemissionsrichtlinie im Rahmen des BImSchG-Antragsverfahrens für IED-Anlagen einzureichen, soweit eine zunächst durchzuführende Vorprüfung mit dem Ergebnis der Notwendigkeit abschließt.
Der „Bericht über den Ausgangszustand“ nach dem „Erwägungsgrund“ soll es erlauben, „so weit wie möglich einen quantifizierten Vergleich zwischen dem in dem Bericht beschriebenen Zustand eines Geländes und dem Zustand des Geländes nach der endgültigen Einstellung der Tätigkeiten anzustellen, um festzustellen, ob eine erhebliche Erhöhung der Verschmutzung von Boden und Grundwasser stattgefunden hat.“
In unserem Büro wurden eine Vielzahl an Ausgangszustandsberichten für sehr unterschiedliche Branchen erstellt. Dies reicht von metallverarbeitenden Betrieben bis hin zu Lebens- und Futtermittel produzierenden Betrieben. Die Erfahrung zeigt, dass in kleineren Unternehmen gerade die Identifikation der „relevanten gefährlichen Stoffe“ externer Unterstützung bedarf.
Der Bericht über den Zustand von Boden und Grundwasser zum Zeitpunkt der Betriebseinstellung soll den quantitativen Vergleich mit dem im AZB beschriebenen Zustand ermöglichen und bildet hierfür das korrespondierende Element.
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Referenzen / Beiträge
Immissionsschutz
AZB und UzB
Auf der Ebene der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz LABO wird bereits über Rückführungspflichten und die Erstellung von Unterlagen zur Betriebseinstellung (UzB) für entsprechende BImSchG-Anlagen diskutiert, während gerade auf viele mittelständische Unternehmen erst jetzt die