Notifizierung als Untersuchungsstelle für die Probenahme nach § 18 BBodSchG und § 17 LBodSchG

Die Umweltbüro Lippe UBL GmbH hat einen hohen Qualitätsanspruch bei der Bearbeitung umweltrelevanter Fragestellungen und Sachverhalte. Grundlage für die Beantwortung umweltrelevanter Fragestellungen ist eine fach- und sachgerechte Probenahme.

Wir haben uns daher im IV. Quartal 2024 erneut dem Notifizierungsverfahren als Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG und § 17 LBodSchG für die Probenahme durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) unterzogen.

Mit der erfolgreichen Notifizierung als Untersuchungsstelle (Bescheid vom 25.03.2025) weist die Umweltbüro Lippe UBL GmbH nach, dass sie die Probenahme den aktuellen Normen entsprechend durchführen kann und über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt, das eine Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Probenahmen gewährleistet.

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