Die ehemalige Wurfscheibenschießanlage in Medebach wurde von ca. 1975 bis 2017 betrieben. Durch die langjährige Verwendung von Bleischrot haben sich im Boden mehrere Tonnen Blei sowie erhebliche Mengen an Antimon, Arsen und PAK angereichert.
Die ersten Untersuchungen der Schießanlage erfolgten bereits im Jahr 2015. In der von uns in 2017 durchgeführten Sickerwasserprognose war in überschaubarer Zukunft (Prognosezeitraum 200 Jahre) ein Eintrag von Antimon und Blei in das auf dem Standort hoch anstehende Grundwasser nicht auszuschließen. Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde des Hochsauerlandkreises wurde aufgrund der potentiellen Gefährdung des Grundwassers durch Blei und Antimon und damit auch des Oberflächengewässers Brühne die Sanierung einer Teilfläche zur Unterbindung eines weiteren Schadstoffaustrages festgelegt.
Die Umweltbüro Lippe UBL GmbH wurde von der Hansestadt Medebach mit der Durchführung der Sanierungsuntersuchung, Erstellung eines Arbeitsschutz- und Sicherheitsplans, Erarbeiten der Vergabeunterlagen sowie der gutachterlichen Begleitung der Sanierung beauftragt.
In der Sanierungsuntersuchung im Winter 2024/2025 wurde die Belastung in der Fläche sowie der Tiefe weiter eingegrenzt, der Boden hinsichtlich des Entsorgungsweges untersucht und Sanierungszielwerte festgelegt.
Die Sanierung erfolgte im Juli/August 2025 durch Auskofferung, Abtransport und Beseitigung des als gefährlich eingestuften, kontaminierten Bodens (rund 1.000 t) auf der Deponie Meschede-Frielinghausen.
Da die Fläche aufgrund der Nähe zu einem Oberflächengewässer zum Teil deutliche Vernässungen aufweist, waren weiterhin vorsorgende Bodenschutzmaßnahmen zu erarbeiten, welche vor allem die Zuwegung zur Fläche sowie den Maschineneinsatz berücksichtigten.
Nach Abschluss der Maßnahme wurden Beweissicherungsproben zur Dokumentation des Sanierungserfolgs entnommen. Die Sanierungszielwerte für Blei, Antimon und Arsen wurden dabei deutlich unterschritten. Im Zuge der Sanierung wurden überschlägig 3,9 Tonnen Blei und 100 kg Antimon dauerhaft aus der Fläche entnommen. Die sanierte Fläche kann nun wieder einer Grünlandnutzung als Weide zugeführt werden.