Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie spielt bei einer Vielzahl von Vorhaben – vom Straßenbau über Grundwasserentnahmen bis zu Windenergieanlagen – mittlerweile eine immer bedeutsamere Rolle und ist zu einem wichtigen umweltrechtlichen Prüfstein für Projekte geworden. Aufgrund seiner relativ abstrakten Formulierung stellt es sowohl die Wasserbehörden als auch die ausführenden Planungs- und Bauunternehmen vor zahlreiche Auslegungs- und Anwendungsfragen. Hier stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Im Sommer 2019 wurden wir durch die wpd onshore GmbH & Co. KG für die geplante Errichtung von Windenergieanlagen im Windpark Höfen und im Windpark Oyle-Bühren im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen mit der Erarbeitung eines hydrogeologischen Gutachtens bzw. eines Fachbeitrags zum Verschlechterungsverbot beauftragt.
Bezüglich des Fachbeitrags zum Verschlechterungsverbot galt es, die im Rahmen des geplanten Baus der Windenergieanlagen zu berücksichtigenden Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper zu identifizieren und sowohl deren chemischen als auch deren ökologischen bzw. mengenmäßigen Zustand zu beschreiben. Im Weiteren wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die unterschiedlichen Qualitätskomponenten, wie z. B. die Gewässerfauna oder die Abflussdynamik von Oberflächengewässern, erörtert und schließlich die Auswirkungen auf den chemischen, ökologischen und mengenmäßigen Zustand bewertet.
In Fall des Windparks Höfen stellte sich die Kernfrage: Welche Auswirkungen hat die im Rahmen der Wasserhaltung geplante Grundwasserabsenkung auf einen unmittelbar in der Nähe der Windenergieanlagen verlaufenden Graben? Eine starke Abnahme der Abflussmenge oder sogar ein Trockenfallen war grundsätzlich nicht auszuschließen. Als Vermeidungsmaßnahmen wurde zum einen eine Einleitung des im Rahmen der Grundwasserabsenkung gehobenen Wassers oberstromig der Baugrube in den Graben und zum anderen eine temporäre Verrohrung des Grabens betrachtet. Vor dem Hintergrund der negativen Auswirkungen auf die biologischen Qualitätskomponenten des Grabens durch eine Verrohrung war die Grundwassereinleitung als Maßnahme zum Verhindern einer starken Abflussminderung bzw. eines Trockenfallens des Grabens vorzuziehen, auch wenn dies für die Wasserhaltung zu einem Mehraufwand führen kann.
Unter Berücksichtigung der weiteren Vermeidungsmaßnahmen, die in dem von uns erstellten Fachbeitrag genannt werden, kann eine Verschlechterung des betroffenen Grabens und des Grundwasserkörpers durch die Errichtung der Windenergieanlagen ausgeschlossen werden. Der lokalen Energiewende steht, zumindest im Hinblick auf diese Fragestellung, also nichts mehr im Wege!
Wir bieten unseren Kunden im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen neben der Erstellung von hydrogeologischen Fachgutachten einschließlich der Erarbeitung eines Fachbeitrags zum wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot auch die Übernahme der Aufgaben eines unabhängigen Sachverständigen im Zusammenhang mit z. B. der Einhaltung von Auflagen eines Beweissicherungs- oder Maßnahmenkonzeptes an.